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Gesundheit schützen – Brunnenwasser testen

Zu den Pflichten der Brunnenbesitzer gehört nicht nur die vorgeschriebene Brunnenuntersuchung, sondern auch die Verwendung der vorgeschriebenen Materialien beim Bau eines Brunnens. So dürfen in Hausbrunnen nur korrosionsbeständige Materialien genutzt werden, wie verzinktes Stahlblech oder nicht rostender Edelstahl. Holz und Eisen sind zu vermeiden. Bei dezentralen kleinen Wasserwerken muss der Gebrauch von Chemikalien und Desinfektionsmitteln nach § 21 (TrinkwV 2001) mindestens wöchentlich aufgezeichnet werden2.

Es gehört zu den Pflichten der Brunnenbesitzer, die Wasserverbraucher über deren Einsatz zu informieren. Zudem muss ein Betriebsbuch über die Brunnenanlage geführt werden, indem unter anderem Ergebnisse der Brunnenuntersuchung und Begehungsprotokolle aufgeführt werden. Sämtliche Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Gut zu wissen …

Das Gesundheitsamt steht für Fragen zur Verfügung und gibt Auskunft darüber, ob es zu den Pflichten der Brunnenbesitzer gehört, den Hausbrunnen noch bei der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen. Wird bei einer Brunnenuntersuchung eine Grenzwertüberschreitung festgestellt, so ist diese unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. Dadurch erforderliche Nutzungseinschränkungen sind auch an Dritte, die das Brunnenwasser beziehen, weiterzugeben. Weiter gehört es nach § 16 (TrinkwV 2001) zu den Pflichten der Brunnenbesitzer von dezentralen kleinen Wasserwerken einen Maßnahmenplan zu erstellen. Dieser findet Anwendung, wenn das Brunnenwasser getestet und für qualitativ minderwertig befunden wurde oder die Brunnenanlage defekt ist.

 

 


Referenzen
1 TrinkwV: Wasserqualität Brunnenwasser
TrinkwV §21: Brunnenbau Berichtspflichten 
3 RBK: Brunnenbesitzer Pflichten

 

Brunnenwasser regelmäßig testen – Pflichten der Brunnenbesitzer

Das Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Wasser aus öffentlichen oder privaten Trinkwasseranlagen kommt. Für Brunnenuntersuchungen, Wartungen und die Instandhaltung ist der Betreiber einer Brunnenanlage verantwortlich. So sind verschiedene gesetzliche Pflichten für Brunnenbesitzer mit dem Bau eines Hausbrunnens verbunden.

Gesetzliche PflichtenNach § 18 und 19 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist das örtliche Gesundheitsamt für die Überwachung sämtlicher Wasserversorgungsanlagen zuständig1.

Zu den Pflichten der Brunnenbesitzer gehört...

...dass, das Gesundheitsamt ein Zutrittsrecht erhält, um Wasserproben zu entnehmen.

...die Informationspflicht über den Zustand der Brunnenanlage.

...die Anzeigepflicht über den Bau neuer Hausbrunnen.

Eine Ausnahme kann es für private Haushalte geben, falls das Wasser nicht als Trinkwasser genutzt werden soll.

Pflichten der Brunnenbesitzer – wie sieht eine Brunnenuntersuchung aus?

➥ Brunnenuntersuchung: auf mikrobiologische Parameter jährlich.
 Brunnenwasser testen: auf chemische und physikalische Parameter je nach Nutzung des Hausbrunnens jährlich, spätestens alle 3 Jahre.

Bei einer Erstuntersuchung wird das Brunnenwasser umfangreich getestet. Der Untersuchungsumfang ist anhängig von geologischen Gegebenheiten und dem daraus resultierenden Gefahrenpotenzial für das Grundwasser.

Nach § 15 der Trinkwasserverordnung zählt auch die vorgeschriebene Brunnenuntersuchung zu den Pflichten der Brunnenbesitzer. Diese wird nur von zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt. Es wird dennoch empfohlen, das Brunnenwasser zur Eigenkontrolle engmaschiger zu testen.


Gut zu wissen: Auch durch regelmäßige Begehungen des Geländes – insbesondere nach Starkregen oder Schneeschmelze – lassen sich Gefahren fürs Grundwasser im Vorfeld beseitigen, auch wenn dies nicht zu den Pflichten der Brunnenbesitzer zählt.


Bei dezentralen kleinen Wasserwerken – Hausbrunnen, über die auch Dritte versorgt werden – gehören jährliche Begehungen zu den Pflichten der Brunnenbesitzer und müssen protokolliert werden.

Tipps für Brunnenbesitzer mit gesetzlichen Pflichten:

➥ Falls 4 Jahre in Folge die Brunnenuntersuchung keine Beanstandung findet, kann das Gesundheitsamt den Überwachungsabstand vergrößern3.
➥ Eine regelmäßige Wartung kann die Überwachungskosten reduzieren!
➥ Eine persönliche Brunnenuntersuchung zur Eigenkontrolle kann Schadstoffquellen im Vorfeld ausfindig machen und eine Stilllegung der Anlage vermeiden!

Das Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Wasser aus öffentlichen oder... mehr erfahren »
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Brunnenwasser regelmäßig testen – Pflichten der Brunnenbesitzer

Das Trinkwasser unterliegt in Deutschland strengen Kontrollen und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Wasser aus öffentlichen oder privaten Trinkwasseranlagen kommt. Für Brunnenuntersuchungen, Wartungen und die Instandhaltung ist der Betreiber einer Brunnenanlage verantwortlich. So sind verschiedene gesetzliche Pflichten für Brunnenbesitzer mit dem Bau eines Hausbrunnens verbunden.

Gesetzliche PflichtenNach § 18 und 19 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) ist das örtliche Gesundheitsamt für die Überwachung sämtlicher Wasserversorgungsanlagen zuständig1.

Zu den Pflichten der Brunnenbesitzer gehört...

...dass, das Gesundheitsamt ein Zutrittsrecht erhält, um Wasserproben zu entnehmen.

...die Informationspflicht über den Zustand der Brunnenanlage.

...die Anzeigepflicht über den Bau neuer Hausbrunnen.

Eine Ausnahme kann es für private Haushalte geben, falls das Wasser nicht als Trinkwasser genutzt werden soll.

Pflichten der Brunnenbesitzer – wie sieht eine Brunnenuntersuchung aus?

➥ Brunnenuntersuchung: auf mikrobiologische Parameter jährlich.
 Brunnenwasser testen: auf chemische und physikalische Parameter je nach Nutzung des Hausbrunnens jährlich, spätestens alle 3 Jahre.

Bei einer Erstuntersuchung wird das Brunnenwasser umfangreich getestet. Der Untersuchungsumfang ist anhängig von geologischen Gegebenheiten und dem daraus resultierenden Gefahrenpotenzial für das Grundwasser.

Nach § 15 der Trinkwasserverordnung zählt auch die vorgeschriebene Brunnenuntersuchung zu den Pflichten der Brunnenbesitzer. Diese wird nur von zugelassenen Untersuchungsstellen anerkannt. Es wird dennoch empfohlen, das Brunnenwasser zur Eigenkontrolle engmaschiger zu testen.


Gut zu wissen: Auch durch regelmäßige Begehungen des Geländes – insbesondere nach Starkregen oder Schneeschmelze – lassen sich Gefahren fürs Grundwasser im Vorfeld beseitigen, auch wenn dies nicht zu den Pflichten der Brunnenbesitzer zählt.


Bei dezentralen kleinen Wasserwerken – Hausbrunnen, über die auch Dritte versorgt werden – gehören jährliche Begehungen zu den Pflichten der Brunnenbesitzer und müssen protokolliert werden.

Tipps für Brunnenbesitzer mit gesetzlichen Pflichten:

➥ Falls 4 Jahre in Folge die Brunnenuntersuchung keine Beanstandung findet, kann das Gesundheitsamt den Überwachungsabstand vergrößern3.
➥ Eine regelmäßige Wartung kann die Überwachungskosten reduzieren!
➥ Eine persönliche Brunnenuntersuchung zur Eigenkontrolle kann Schadstoffquellen im Vorfeld ausfindig machen und eine Stilllegung der Anlage vermeiden!