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Die Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung von 2001 regelt in Deutschland die gesundheitlich unbedenkliche Beschaffenheit von Trinkwasser.1

Die Gesundheitsämter der Länder kontrollieren dabei die Einhaltung der von der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte. Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasserinstallationen müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.1 Die Novellierung der Trinkwasserverordnung schließt nun auch die hauseigenen Trinkwasserinstallationen mit ein, da diese die häufigste Verschmutzungsquelle darstellen.2 Doch noch sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, oder sie betreffen nur Mehrfamilienhäuser oder Neuinstallationen. Es lohnt sich auf jeden Fall, das Leitungswasser im eigenen Haushalt testen zu lassen.

Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung

Die in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte sind gesetzlich vorgeschriebene Höchstmengen an schädlichen oder unerwünschten Stoffen.

trinkwasserverordnung

Nicht immer handelt es sich dabei um gesundheitsschädliche Substanzen, sondern auch um Eigenschaften wie den Gehalt an Calcium und Magnesium oder die Trübung des Wassers.

Es werden dabei drei Werte unterschieden:

Vorsorgewerte sind Höchstmengen vermeidbarer Belastungen, die so gering wie möglich gehalten werden und weit unterhalb der Schädigungsschwelle liegen sollen, wie beispielsweise bei Pflanzenschutzmitteln.

Indikatorwerte oder Warnwerte zeigen bei Überschreitung unerwünschte Veränderungen an, wie beispielsweise ein erhöhter Gehalt an Eisen auf mögliche Korrosionsschäden hinweisen könnte.

Der gesundheitliche Leitwert, beispielsweise von Nitrat, ist die größtmögliche Höchstmenge, die bei lebenslanger Aufnahme gesundheitlich unbedenklich ist.

Novellierung der Trinkwasserverordnung

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung bezieht auch die Trinkwasserinstallationen innerhalb der Gebäude mit ein und nimmt Unternehmer und Vermieter in die Pflicht.

Das Gesetz schreibt nun nicht nur Eigentümern öffentlicher Gebäude die Untersuchung auf Legionellen vor. Auch Besitzer gewerblicher Gebäude, wie Mietshäuser, sind dazu verpflichtet.3

In der neuen Trinkwasserverordnung kommt hinzu, dass Installationsbetreiber die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten müssen. Leitungen und Armaturen bei Neubau und Sanierung dürfen beispielsweise nur noch aus geprüften Materialien bestehen.


Gut zu wissen: Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung ist Deutschland außerdem das erste Land der EU, das einen Grenzwert für Uran vorschreibt.


Änderungen in der Trinkwasserverordnung von 2012

2012 wurde der zweite Teil der neuen Trinkwasserverordnung verabschiedet. Im Wesentlichen wurde die Untersuchung von Großanlagen, so auch Installationen in Mehrfamilienhäusern, auf Legionellen vereinfacht. Sie müssen anstatt jährlich nur noch alle drei Jahre kontrolliert werden.

Als untersuchungspflichtige Großanlagen in Gebäuden gelten beispielsweise Anlagen, die einen Speicher bzw. Durchflusserwärmer ab 400 Litern Inhalt aufweisen.

Ein- und Zweifamilienhäuser werden unabhängig jeglicher Kriterien als Kleinanlagen eingestuft und sind daher nicht untersuchungspflichtig.

Eine weitere Neuerung: Mussten vorher alle Ergebnisse der Legionellenuntersuchung beim Gesundheitsamt eingehen, so muss jetzt nur noch angezeigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.4

Was schreibt die Trinkwasserverordnung für 2013 vor?

2013 gelten laut Trinkwasserverordnung einige Fristen: Schon in der Trinkwasserverordnung von 2011 wurde der Grenzwert für Blei von 0,025 Milligramm pro Liter auf 0,010 Milligramm pro Liter gesenkt. Ab dem 1. Dezember 2013 muss dieser Wert eingehalten werden.5 Bis dahin müssen beispielsweise alte Bleirohre ausgetauscht sein.

Die erste Untersuchung größerer Wohngebäude auf Legionellen laut neuer Trinkwasserverordnung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.6 Doch nicht nur Legionellen stellen bei fehlerhaften Trinkwasserinstallationen eine Gefahr dar. Bei Korrosionsschäden können auch Schwermetalle und andere Keime das Wasser belasten. Die Einhaltung nach den anerkannten Regeln der Technik bezieht sich auf Neuinstallationen. Gefahr droht immer noch bei bestehenden Anlagen.

In jedem Fall lohnt es sich, das Leitungswasser testen zu lassen.

 


Zum Weiterlesen:
1 Umweltbundesamt "Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerk"
2 Umweltbundesamt "Trinkwasser. Auf die letzten Meter kommt es an"
3 Umweltbundesamt "Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden"
4 Baulinks "Überarbeitete Trinkwasserverordnung: Was ist wann von wem zu tun?
5 Forum Trinkwasser "Wir über uns"
6 Umweltbundesamt "Trinkwasser. Auf die letzten Meter kommt es an"

➥ Die Trinkwasserverordnung von 2001 regelt in Deutschland die gesundheitlich unbedenkliche Beschaffenheit von Trinkwasser. 1 Die Gesundheitsämter der Länder kontrollieren dabei die... mehr erfahren »
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Die Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung von 2001 regelt in Deutschland die gesundheitlich unbedenkliche Beschaffenheit von Trinkwasser.1

Die Gesundheitsämter der Länder kontrollieren dabei die Einhaltung der von der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte. Wasseraufbereitungsanlagen und Trinkwasserinstallationen müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.1 Die Novellierung der Trinkwasserverordnung schließt nun auch die hauseigenen Trinkwasserinstallationen mit ein, da diese die häufigste Verschmutzungsquelle darstellen.2 Doch noch sind nicht alle Maßnahmen umgesetzt worden, oder sie betreffen nur Mehrfamilienhäuser oder Neuinstallationen. Es lohnt sich auf jeden Fall, das Leitungswasser im eigenen Haushalt testen zu lassen.

Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung

Die in der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenzwerte sind gesetzlich vorgeschriebene Höchstmengen an schädlichen oder unerwünschten Stoffen.

trinkwasserverordnung

Nicht immer handelt es sich dabei um gesundheitsschädliche Substanzen, sondern auch um Eigenschaften wie den Gehalt an Calcium und Magnesium oder die Trübung des Wassers.

Es werden dabei drei Werte unterschieden:

Vorsorgewerte sind Höchstmengen vermeidbarer Belastungen, die so gering wie möglich gehalten werden und weit unterhalb der Schädigungsschwelle liegen sollen, wie beispielsweise bei Pflanzenschutzmitteln.

Indikatorwerte oder Warnwerte zeigen bei Überschreitung unerwünschte Veränderungen an, wie beispielsweise ein erhöhter Gehalt an Eisen auf mögliche Korrosionsschäden hinweisen könnte.

Der gesundheitliche Leitwert, beispielsweise von Nitrat, ist die größtmögliche Höchstmenge, die bei lebenslanger Aufnahme gesundheitlich unbedenklich ist.

Novellierung der Trinkwasserverordnung

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung bezieht auch die Trinkwasserinstallationen innerhalb der Gebäude mit ein und nimmt Unternehmer und Vermieter in die Pflicht.

Das Gesetz schreibt nun nicht nur Eigentümern öffentlicher Gebäude die Untersuchung auf Legionellen vor. Auch Besitzer gewerblicher Gebäude, wie Mietshäuser, sind dazu verpflichtet.3

In der neuen Trinkwasserverordnung kommt hinzu, dass Installationsbetreiber die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten müssen. Leitungen und Armaturen bei Neubau und Sanierung dürfen beispielsweise nur noch aus geprüften Materialien bestehen.


Gut zu wissen: Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung ist Deutschland außerdem das erste Land der EU, das einen Grenzwert für Uran vorschreibt.


Änderungen in der Trinkwasserverordnung von 2012

2012 wurde der zweite Teil der neuen Trinkwasserverordnung verabschiedet. Im Wesentlichen wurde die Untersuchung von Großanlagen, so auch Installationen in Mehrfamilienhäusern, auf Legionellen vereinfacht. Sie müssen anstatt jährlich nur noch alle drei Jahre kontrolliert werden.

Als untersuchungspflichtige Großanlagen in Gebäuden gelten beispielsweise Anlagen, die einen Speicher bzw. Durchflusserwärmer ab 400 Litern Inhalt aufweisen.

Ein- und Zweifamilienhäuser werden unabhängig jeglicher Kriterien als Kleinanlagen eingestuft und sind daher nicht untersuchungspflichtig.

Eine weitere Neuerung: Mussten vorher alle Ergebnisse der Legionellenuntersuchung beim Gesundheitsamt eingehen, so muss jetzt nur noch angezeigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.4

Was schreibt die Trinkwasserverordnung für 2013 vor?

2013 gelten laut Trinkwasserverordnung einige Fristen: Schon in der Trinkwasserverordnung von 2011 wurde der Grenzwert für Blei von 0,025 Milligramm pro Liter auf 0,010 Milligramm pro Liter gesenkt. Ab dem 1. Dezember 2013 muss dieser Wert eingehalten werden.5 Bis dahin müssen beispielsweise alte Bleirohre ausgetauscht sein.

Die erste Untersuchung größerer Wohngebäude auf Legionellen laut neuer Trinkwasserverordnung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.6 Doch nicht nur Legionellen stellen bei fehlerhaften Trinkwasserinstallationen eine Gefahr dar. Bei Korrosionsschäden können auch Schwermetalle und andere Keime das Wasser belasten. Die Einhaltung nach den anerkannten Regeln der Technik bezieht sich auf Neuinstallationen. Gefahr droht immer noch bei bestehenden Anlagen.

In jedem Fall lohnt es sich, das Leitungswasser testen zu lassen.

 


Zum Weiterlesen:
1 Umweltbundesamt "Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerk"
2 Umweltbundesamt "Trinkwasser. Auf die letzten Meter kommt es an"
3 Umweltbundesamt "Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden"
4 Baulinks "Überarbeitete Trinkwasserverordnung: Was ist wann von wem zu tun?
5 Forum Trinkwasser "Wir über uns"
6 Umweltbundesamt "Trinkwasser. Auf die letzten Meter kommt es an"